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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Stornobedingungen

 

Diese AGB gelten für sämtliche Angebote. Jeder Kunde wurde vor der erstmaligen Teilnahme an einer Veranstaltung auf die auf der Website einzusehenden AGB hingewiesen. Diese sind damit Bestandteil aller mündlichen und schriftlichen Verträge.

Gewerbe: Planung einer sinnvollen Freizeitgestaltung.
Bei allen angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um Outdoor-Veranstaltungen.

 

Personenbezogene Daten
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten, elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass im Sinne dieser Bestimmung ermittelte Daten ausschließlich für Zwecke der Leistungserbringung, insbesondere zum Zweck der Auftragsabwicklung und der Buchhaltung erhoben und verarbeitet werden. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben.

 

Rücktritt vom Vertrag

Vereinbarte Termine für Veranstaltungen oder Einheiten sind verbindlich.
Eine Stornierung von gebuchten Terminen oder Veranstaltungen ist bis zu 7 Tage vor dem reservierten Termin ab Buchungseingang ohne anfallende Kosten möglich. Bei Stornierung 7 bis 2 Tage vor der Terminbuchung verrechnen wir 50% des Gesamtbetrags. Bei Nichterscheinen zum ausgemachten Termin od. Stornierung 0 bis 2 Tage vorher, wird 100% Storno verrechnet.

Bitte gutes Schuhwerk (Schuhwerk mit gutem Profil –z.B. Wanderschuhe, keine Tennisschuhe – Im Regen kann es rutschig sein), sowie wetterabhängige Kleidung, die auch schmutzig werden kann (Warme Jahreszeit: Sonnenschutz, Kappe, Kalte Jahreszeit: am besten Schiunterwäsche, Handschuhe! Haube) mitnehmen.

Es gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung, d.h. die Teilnehmer sind in erster Linie selber dafür verantwortlich, dass sie das Erlebnis ohne Unfall ausführen können.

Bitte pünktlich kommen. Ein zu spät Kommen verkürzt die Erlebniszeit.

Die Anweisungen des Veranstalters sind in jedem Fall zu befolgen, damit weder der Teilnehmer selbst, noch andere Personen oder Tiere beeinträchtigt oder in Gefahr gebracht werden.

Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers. Der Veranstalter haftet ebenfalls nicht für Verletzungen oder Krankheiten, die durch nicht witterungs- und weggemäße Kleidung oder Schuhwerk entstehen. Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden haftet der Veranstalter nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Bei Nicht-Erscheinen oder vorzeitigem Verlassen ist der gesamte Kostenbeitrag fällig.

Ausfall von Angeboten/ Erkrankungen seitens des Veranstalters
Im Falle von Krankheit oder anderweitiger Verhinderung (zu wenige Anmeldungen) kann eine Veranstaltung ausfallen. Der Ausfall einer Einheit berechtigt die Teilnehmer nur dann zu einer Kürzung des gezahlten Beitrags, wenn kein Ersatz seitens des Veranstalter geboten werden kann. Bei Ausfall der Veranstaltung wird der Betrag einbehalten und die Anmeldung aufrecht erhalten. Der Teilnahmebetrag kann bei einer erneuten Veranstaltung eingelöst werden. Für die Einlösung werden die Bedinungen seitens des Veranstalters bekannt gegeben.

Bei Schlechtwettervorhersage wird spätestens 2 Stunden vor Beginn meinerseits Bescheid gegeben, falls das Erlebnis NICHT stattfindet (keine Stornokosten zu zahlen).

Teilnahme von Kindern

Unsere Tiere sind grundsätzlich gutmütig und an Kinder gewöhnt. Dennoch erfordern Größe, Kraft und Wesen der Tiere, dass gewisse Regeln im Umgang mit ihnen beachtet werden. Den Begleitpersonen obliegt während der gesamten Veranstaltung die Aufsichtspflicht über die Kinder, sofern es sich nicht um eine Veranstaltung ohne Beisein der Erziehungsberechtigten handelt. Dazu gehört auch, dass sie den Umgang der Kinder mit den Ziegen gemäß den Anweisungen des Veranstalters begleiten.

Kinder ab 7 Jahre dürfen innerhalb des Geheges ein Tier alleine führen im Parcours, zw. 3 und 6 Jahren nur gemeinsam mit einem Erwachsenen als Begleitperson zwischen Tier und Kind.
Kinder unter 3 Jahre können dabei sein, aber keine Leine halten.

Im Gelände ist es auf Grund des tierischen Charakters leider nicht möglich, dass Kinder unter 14 Jahren eine Ziege führen.

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